Pflegeberatungen:
in privaten Häuslichkeiten. In der Regel anlassbezogene Aufträge,
beispielsweise bei Überforderung der Pflegeperson oder bei pflegefachlichen
Informationsdefiziten. Die stattfinden Maßnahmen können entweder aus theoretischen und
praktischen Informationsübermittlungen (z. B. Lagerung, Dekubitusprophylaxe,
Wundversorgung, Ernährung, Hilfsmittel oder Sonstiges) und / oder aus Vermittlung und
Organisation von weiteren Diensten ( z. B. niederschwellige Betreuungsangebote, Vermittlung
ambulanter Pflegedienste, therapeutische Anwendungen) bestehen.
Ziel:
- Weiterführung der häuslichen Pflege
- Beantwortung der Frage ob eine stationäre Unterbringung erforderlich ist, wenn ja wo.
Pflegefachliche Stellungnahmen:
Beantwortung der Frage, ob die Pflege sichergestellt ist
oder ob eine defizitäre Pflege stattfindet.
Ziel:
- Sekundärleiden und damit verbundene Kosten werden erkannt und abgestellt.
Pflegegutachten:
zur Darstellung der individuellen Einzelbedarfe oder der Gesamtbedarfe (=
Pflege, soziale Aktivitäten, Beruf, hauswirtschaftliche Versorgung, Wohnumfeld, etc.).
Mit Erfassung der personalen Hilfebedarfe, der zeitlichen Aufwendungen, ggf. mit Darstellung
der Trennung nach den Ursachen der Hilfebedarfe (z. B. unfallabhängig – unfallunabhängig)
Ziel:
- Transparenz für Leistungserbringer und Leistungsbezieher
- Leistungsrechtliche Entscheidungshilfe / Klärung
Pflegehilfsmittelgutachten:
zu der Notwendigkeit und Indikation von Pflegehilfsmittel.
Ziel:
- Erleichterung der Pflege oder Verbesserung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen
- Leistungsrechtliche Entscheidungshilfe / Klärung
Hilfsmittelgutachten:
Stellungnahmen zu nahezu sämtlichen Hilfsmitteln und damit
verbundenen Fragestellungen. Dabei können beispielsweise Argumentationshilfen für
Entscheider erarbeitet werden, es können Fragen zu Notwendigkeiten bestimmter
Produktspezifikationen bearbeitet werden, durchgeführte Leistungen können überprüft werden,
Empfehlungen ausgesprochen werden, Überprüfung von Kostenvoranschlägen sonstiges.
Ziel:
- Beratung für Leistungserbringer und/oder Leistungsbezieher
- Leistungsrechtliche Entscheidungshilfe / Klärung
Beratungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:
es wird überprüft, in wie weit ein
Anspruch sinnvoll ist, ob die angedachten Umbaumaßnahmen ausreichend und zweckmäßig
sind, mögliche Alternativen werden aufgezeigt. Das Ganze unter prospektiver Betrachtung.
Ziel:
- Beratung für Leistungserbringer und/oder Leistungsbezieher
- Leistungsrechtliche Entscheidungshilfe / Klärung
Case Management:
begleitende Beratung von pflegebedürftigen und / oder behinderten
Menschen mit unterschiedlichen, komplexen Problemlagen =Fallsteuerung.
Hierunter fließen sämtliche vorgenannten einzelnen Leistungsangebote zusammen.
Der Umfang und die Ausrichtung meiner Case Management Aktivitäten richtet sich maßgeblich
nach dem Code of Conduct (ArGe Verkehrsrecht, Gosslar, 2002).
Ziel:
- Effizienzsteigerung im Fallverlauf
- Win – Win für Auftraggeber und Empfänger
- Leistungsrechtliche Entscheidungshilfe / Klärung
- Transparenz im Fallverlauf
- Verselbständigung des Leistungsempfängers unter Effizienzkautelen
Organisationsberatung
für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen (§ 80
SB XI)
Vorträge und Bildungsmaßnahmen:
Angehörigenschulungen von Demenzkranken,
Pflegegrundkurse, Vortragsreihe über die Einstufung in eine Pflegestufe, Vortragsreihe über
Gesundheits- und Pflegeberatung abgehalten.
Selbstverständlich sind bedarfsadaptierte Anpassungen von Aufträgen möglich und werden individuelle
Fragestellungen bearbeitet.
Die Preisgestaltung ist grundsätzlich individuell und richtet sich nach dem Auftrag.
Jede Anfrage bleibt unverbindlich und kostenfrei.
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